Kreistagsfraktion

Was ist der Kreistag?

Der Kreistag ist die Vertretung der Kreisbevölkerung und für alle grundlegenden Entscheidungen im kreiskommunalen Bereich zuständig.

Der Kreistag wird alle 5 Jahre von den wahlberechtigten Kreiseinwohnern gewählt. Der Landrat ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises, Vorsitzender des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie Leiter der Verwaltung des Landratsamtes einschließlich de unteren staatlichen Verwaltungsbehörde und damit Vorgesetzter sämtlicher Kreisbediensteter.

Um das Amt des Landrats kann sich jeder Deutsche bewerben, der mindestens 30 Jahre alt ist. Aus den Bewerbern trifft ein Ausschuss des Kreistags zusammen mit dem Innenministerium (weil der Landrat auch Leiter der staatlichen Verwaltung im Landratsamt ist) eine Vorauswahl. Der Kreistag wählt dann hieraus den Landrat für eine Amtszeit von jeweils 8 Jahren.

 

Welche Aufgaben hat der Kreistag?

  • Kreisfinanzen, Hochbau und Liegenschaften
  • Bau und Unterhaltung von Berufsschulen und Sonderschulen für Geistigbehinderte und Körperbehinderte
  • Kultur- und Sportpflege
  • Bau und Betrieb von Kreiskrankenhäusern, Altenheimen, Altenpflegeheimen und Kreispflegeheimen
  • Abfallentsorgung
  • öffentlicher Personennahverkehr, Schülerbeförderung, Bau und Unterhaltung von Kreisstraßen
  • Sozialhilfe und Jugendhilfe
  • Lastenausgleich, Wohngeld, Unterhaltssicherung von Soldaten, Ausbildungsförderung, soziale Dienste, Kreisplanung Bildstelle
  • Fördermaßnahmen des Kreises für Gemeinden
Merke: Der Kreistag ist sehr wichtig, seine Entscheidungen betreffen uns alle jeden Tag. Deshalb sollten wir sehr sorgfältig überlegen, wen wir in dieses wichtige Kommunalparlament wählen.

Leni Breymaier MdB

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