Der Kreistag ist die Vertretung der Kreisbevölkerung und für alle grundlegenden Entscheidungen im kreiskommunalen Bereich zuständig.
Der Kreistag wird alle 5 Jahre von den wahlberechtigten Kreiseinwohnern gewählt. Der Landrat ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises, Vorsitzender des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie Leiter der Verwaltung des Landratsamtes einschließlich de unteren staatlichen Verwaltungsbehörde und damit Vorgesetzter sämtlicher Kreisbediensteter.
Um das Amt des Landrats kann sich jeder Deutsche bewerben, der mindestens 30 Jahre alt ist. Aus den Bewerbern trifft ein Ausschuss des Kreistags zusammen mit dem Innenministerium (weil der Landrat auch Leiter der staatlichen Verwaltung im Landratsamt ist) eine Vorauswahl. Der Kreistag wählt dann hieraus den Landrat für eine Amtszeit von jeweils 8 Jahren.